Sukzessionsschutz

Sukzessionsschutz
Grundsatz im  gewerblichen Rechtsschutz und  Urheberrecht, wonach die Übertragung des Rechts oder die Einräumung von Nutzungsrechten solche Lizenzen (Nutzungsrechte) unberührt lässt, die vom Rechtsinhaber zuvor Dritten übertragen worden sind (§ 30 V MarkenG, § 15 III PatG). Der S. war für ausschließliche Lizenznehmer immer unbestritten und wird aus der dinglichen Wirkung ausschließlicher Nutzungsrechte hergeleitet, für einfache Lizenzen (Nutzungsrechte) war streitig, ob dem Inhaber des einfachen Nutzungsrechts S. zu gewähren ist. § 30 VMarkenG, § 15 III PatG erkennen den S. nunmehr auch zu Gunsten des einfache Lizenznehmers ausdrücklich an, im Urheberrecht folgt er nach heutiger Meinung aus der dinglichen Wirkung auch einfacher Nutzungsrechtsübertragungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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